Angesichts der aktuellen Ereignisse in der Ukraine kann es vorkommen, dass ukrainische Flüchtlinge mit einem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, für das kein Versicherungsschutz besteht. Wer in einen solchen Unfall verwickelt sein sollte, geht dennoch nicht leer aus.
Einer aktuellen Pressemitteilung des GDV zufolge, “tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.”
Die Regulierung erfolgt gemäß der geltenden Mindestdeckungssumme. Diese liegt für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
Quelle: GDV