Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter
...vom 16.01.2024, Az. VI ZR 253/22 dahingehend relativiert, dass der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer nicht ohne Weiteres in den Schutzbereich des Werkvertrags zwischen dem Geschädigten und der Werkstatt einbezogen sind....