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Hannah Wieners

Rechtsanwältin

Magazinbeiträge von
Hannah Wieners

18.09.2021

Nicht jeder Rabatt ist relevant!

Im Kern ging es darum, ob bei einer fiktiven Schadenabrechnung Rabatte zu berücksichtigen sind, die Großkunden üblicherweise für Fahrzeugreparaturen bei markengebundenen Fachwerkstätten auf dem allgemeinen regionalen Markt erhalten und die sie ohne weiteres auch für Unfallreparaturen nutzen könnten. Der BGH hat klargestellt, dass derartige Rabatte bei der Schadenkalkulation zu berücksichtigen und vom Geschädigten bereits bei der Bezifferung des Schadens ungefragt offen zu legen sind!
Voigt hat geregelt.
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