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Gesetzesänderung: Gaffer werden bestraft!

Rettungskräften am Unfallort bietet sich ein zunehmend verstörendes Bild: An Unglücksorten treffen sie nicht nur auf "normale" Schaulustige, sondern immer auch auf Zeitgenossen, die verunglückte Personen fotografieren oder  filmen, um diese Aufnahmen anschließend im Internet hochzuladen. Diese Gaffer helfen nicht, sondern behindern und erschweren die Rettung von Verunglückten.
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21.06.2016
ca. 1 Minute
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Rettungskräften am Unfallort bietet sich ein zunehmend verstörendes Bild: An Unglücksorten treffen sie nicht nur auf “normale” Schaulustige, sondern immer auch auf Zeitgenossen, die verunglückte Personen fotografieren oder  filmen, um diese Aufnahmen anschließend im Internet hochzuladen. Diese Gaffer helfen nicht, sondern behindern und erschweren die Rettung von Verunglückten. Die Länderkammern wollen das nicht mehr hinnehmen und beantragten eine Gesetzesänderung, die ein solches Verhalten zukünftig unter Strafe stellt. Der Gesetzesentwurf wurde am 17.06.2016 beschlossen.

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Bisher galt: Nur wer Gewalt anwendet oder eine solche androht, behindert die Rettungsarbeiten und kann damit bestraft werden. Zukünftig soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert – Gewaltanwendung oder deren Androhung braucht es dann nicht mehr. Dieses soll der neu eingeführte § 115 StGB-E (siehe: § 201a StGB) regeln.

Persönlichkeitsrechte auch bei Verstorbenen

Gleichzeitig soll das Persönlichkeitsrecht von Verstorbenen gestärkt werden. Immer mehr Gaffer verbreiten ihre Fotos oder Videoaufnahmen über soziale Netzwerke oder geben diese an Zeitungen oder an das Fernsehen weiter. Hier ist die strafrechtliche Handhabe lückenhaft, denn sie schützen nur lebende Personen. Mit der Gesetzesänderung sollen die Regelungen auch für Verstorbene gelten. 

Weiterführender Link

Den Antrag für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) – Effektive Bekämpfung von sogenannten “Gaffern” sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen (Drs.-Nr.: 266/16) finden Sie als Dokument im pdf-Format auf den Seiten des Bundesrats.

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